Forderung der Rückholung von Mimi T. aus Äthiopien

„Menschsein bedeutet das Recht, Rechte zu haben.“

Das schrieb die Philosophin Hannah Arendt 1943. Sie war auf der Flucht vor Nazi-Deutschland, in dem man ihr, allein weil sie Jüdin war, das Recht zu leben, absprach.

Aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges wurde unter anderem die Genfer Flüchtlingskonvention geboren.

Niemand, der oder die verfolgt wurde, sollte rechtlos bleiben, sterben oder in ein unsicheres Land zurückgeschickt werden.

Der AK Shalom für Gerechtigkeit und Frieden an der KU Eichstätt Ingolstadt setzt sich für Frieden und Gerechtigkeit ein. Shalom bedeutet mehr als Frieden, es bedeutet Frieden in Gerechtigkeit. 

In Eichstätt gibt es seit 2017 eine sogenannte Abschiebehaft. Niemand, der oder die dort inhaftiert ist, hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht. Wäre das der Fall, so säßen die Personen in einer Justizvollzugsanstalt.

Im Gegensatz zu einer Justizvollzugsanstalt, haben die in der Abschiebehaft gefangenen Menschen aber keinen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Der Jesuitenflüchtlingsdienst und Amnesty International sind die Einzigen, die innerhalb der Abschiebehaft unabhängig beraten und Anwält*innen vermitteln. Diese anwaltliche Hilfe wird allein durch Spenden finanziert.

Kürzlich erklärte einer der Anwälte bei einer Zoom-Konferenz, dass er in fünfzig Prozent seiner Klagen, Recht erhält. Das heißt, in der Hälfte der Fälle sind die Menschen zu Unrecht in Abschiebehaft. Aber nur wenn jemand Zugang zu einem solchen Verfahren hat, kann er klagen. In welchem anderen Bereich würde man sich eine solche Fehlerquote erlauben können?

Mimi T. ist 2009 aus Äthiopien geflohen. Sie wurde als politische Gefangene in der Haft Opfer von sexueller Gewalt. Sie floh in die Arabischen Emirate, wo sie als Hausangestellte arbeitete, um zu überleben. Dort wurde sie gedemütigt und unterdrückt. Seit fast acht Jahren lebt sie in Nürnberg. Aufgrund ihrer Erfahrungen leidet sie an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Die depressive Phase hat sich in der Haft nochmals sehr verschlimmert. Ein Psychiater aus Eichstätt hat am 23. Dezember 2020 eine schwere psychische Erkrankung sowie Suizidalität diagnostiziert. Auch die Psychiatrische Klinik in Ingolstadt bescheinigte, Mimi T. sei so nicht reisefähig. Mimi T. war zudem im Flüchtlingszentrum ihres Wohnortes Nürnberg in Beratung. Auch die sie dort behandelnde Therapeutin attestierte die schwere psychische Erkrankung. In der mehrmonatigen Haft magerte Mimi T. stark ab. Sie konnte nichts mehr essen und trinken. Ein Suizidversucht ist dokumentiert.

In die Abschiebehaft darf aber niemand vom Krisendienst Psychiatrie. Die Begründung lautet, wir dürfen nicht in Institutionen, die selbst medizinisch betreuen. Was bedeutet medizinische Betreuung in der Abschiebehaftanstalt Eichstätt? Erst einzuschreiten, wenn Betroffene sich in ihrer Not bereits das Leben genommen haben?

Am 27. Dezember 2020 rief ein Mitglied von Amnesty International den Notarzt. Dieser hat Mimi T. nicht einmal angesehen.

Mimi T. konnte sich nicht auf den Beinen halten, ihr fehlte die Kraft, zu sprechen. Dennoch attestierte der Anstaltsarzt Reisefähigkeit. Mimi T. wurde im Rollstuhl, mit einer Infusion von Frankfurt über Istanbul nach Addis Abeba geflogen. Einer der Beamten, der bei der Verabreichung der Infusion dabeistand, sagte, sie solle lieber hier etwas essen, weil es in Afrika ja nichts gebe.

Mimi T. ist seit drei Jahren nach äthiopisch-orthodoxem Ritus in Nürnberg verheiratet. Die äthiopische Gemeinde in Nürnberg hat eine Petition auf den Weg gebracht. Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm setzte sich bei Innenminister Joachim Herrmann für Mimi T. ein. Leider vergeblich.

Die Anwältin von Mimi T. und Amnesty International prüft ein Feststellungsverfahren sowie mögliche Strafverfahren gegen das Bundesland Bayern.

Mimi T. wurde am 28. Dezember 2020 trotz aller Proteste, inmitten einer Pandemie, in ein Land, bei dem das Auswärtige Amt dringend von Reisen abrät, abgeschoben. Sie hat keine Verbindungen mehr in Äthiopien. Auch mit Hilfe des Rotes Kreuzes gelang es nicht, Kontakt zu noch lebenden Familienmitgliedern herzustellen.

Die vier mitreisenden Polizeibeamt*innen stellten Mimi T. im Rollstuhl in Anstaltskleidung auf dem Flughafen ab. Sie erhielt weder ihre Kleider noch ihre Wertsachen. Ihr Mobiltelefon übergaben die Beamten mit leerem Akku. Ohne Bargeld stand Mimi T. traumatisiert und krank in einem Land, aus dem sie 2009 geflohen war. Eine über das Aktionsbündnis, das sich für Mimi T. einsetzt, informierte Bekannte, konnte zumindest ein Zimmer in einer Pension buchen.

Der AK Shalom für Gerechtigkeit und Frieden an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt fordert, dass Mimi T. wieder nach Deutschland einreisen darf, um hier weiter therapiert werden zu können.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s